Singener Bonuskarte
Alle Personen ab 18 Jahren, die in Singen und den Ortsteilen wohnen und eine der folgenden Leistungen empfangen,
- Leistungen nach SGB II (Bürgergeld)
- Grundsicherung nach SGB XII
- Wohngeld nach WoGG
- Kinderzuschlag nach § 6a BKGG
- Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
haben Anspruch auf eine Singener Bonuskarte.
Die Karte bekommen Sie hier:
Stadt Singen - Soziale Leistungen
Frau Kleinschmidt, Zimmer 014
Julius-Bührer-Straße 2 (DAS 2) | 78224 Singen
Telefon: 07731-85516 | soziale-leistungen@singen.de
Sprechzeiten sind Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr
Bitte bringen Sie dazu Ihren aktuellen Bescheid über die Sozialleistungen (inklusive der Anlagen zum Bescheid) sowie Ihren Ausweis mit.
Mit der KiJu-Karte und der Singener Bonuskarte können Familien viele Angebote gemeinsam nutzen.