Wer kann die KiJu-Karte bekommen?

Familien, die in Singen oder den Ortsteilen leben und Kinder im Alter von 0 bis 17 Jahre haben, können die KiJu-Karte beantragen wenn sie eine der folgenden Leistungen beziehen

  • Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld)
  • Grundsicherung nach dem SGB XII
  • Wohngeld nach dem WoGG
  • Kinderzuschlag nach § 6a BKGG
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Falls Sie nur über geringe Deutschkenntnisse verfügen, empfehlen wir Ihnen, sich mit dem Verein Integration in Singen (inSi e.V.) in Verbindung zu setzen, damit eine entsprechende Übersetzung gewährleistet ist.

inSi-Integration in Singene.V.
Interkulturelles Zentrum im Alten Zollhaus
Hegaustraße 42 | 78224 Singen
Telefon: 07731-9263501|

So sieht die KiJu-Karte aus