Kinderzuschlag (KiZ)

Familienkasse

Eltern, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht, können Anspruch auf Kinderzuschlag (KiZ) haben. Dieser beträgt aktuell bis zu 297 € monatlich pro Kind und wird mit dem Kindergeld ausgezahlt. Je nachdem, wie hoch das Einkommen der Eltern ist, verringert sich der KiZ.

Wichtiger Hinweis:

Auch wenn nur 1 € KiZ gezahlt wird, erhalten Eltern Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).

Voraussetzungen:

  • Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unverheiratet und unter 25 Jahre alt
  • Sie beziehen Kindergeld für das Kind
  • Sie verfügen über ein Mindesteinkommen von 600 € bei Alleinerziehenden oder 900 € bei Paaren

Beantragen Sie rechtzeitig:

Kinderzuschlag wird ab dem Monat der Antragstellung für 6 Monate bewilligt.

KiZ-Lotse:

Mit dem interaktiven „KiZ-Lotsen“ können Sie schnell und einfach Ihren möglichen individuellen Anspruch auf Kinderzuschlag feststellen.
Der Antrag kann auch online gestellt werden.

Weitere Informationen gibt es unter:

Familienkasse Ravensburg
Schützenstr. 69 | 88212 Ravensburg

www.familienkasse.de | www.kinderzuschlag.de